Hinweise für Eltern

Für die Telgter Grundschulen gilt eine freie Schulwahl zwischen der Don Bosco-Schule, der Marienschule und der Brüder-Grimm-Schule.

Wenn Sie in Westbevern-Dorf oder Westbevern-Vadrup wohnen, ist die St.-Christophorus-Schule für Ihr Kind die nächstgelegene Grundschule. Dort werden nach Beschluss des Rates der Stadt Telgte alle Kinder aus Westbevern und Westbevern-Vadrup aufgenommen.

Ihre Anmeldung reichen Sie bitte online vor den Anmeldeterminen ein. Sollten Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, können Sie über die Schulen oder die Schulverwaltung das Formular auch in Papierform erhalten. Die Onlineanmeldung ist über die Homepage der jeweiligen Schule oder auch über die Homepage der Stadt Telgte möglich. (https://grundschulen-telgte.de/)

Zusätzlich ist ein persönliches Anmeldegespräch erforderlich. Vereinbaren Sie bitte dazu vorab telefonisch einen Termin mit der jeweiligen Schule.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen (sofern noch nicht online beigefügt):

  • Von beiden Elternteilen bzw. bei Alleinerziehenden vom sorgeberechtigten Elternteil unterschriebener Ausdruck des Anmeldeformulars nach der Online-Anmeldung, den Sie per E-Mail erhalten haben
  • Foto des Kindes
  • Geburtsurkunde im Original oder Familienstammbuch
  • Aufenthaltsbescheinigung (falls notwendig)
  • bei Alleinerziehenden einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • bei Berechtigung zu Leistungen im Bereich „Bildung & Teilhabe“ des Jobcenters (Münsterlandkarte) den aktuellen Bewilligungsbescheid im Original

Zum Teil können Sie diese Unterlagen während der Online-Anmeldung per Upload als PDF-Datei oder als Foto (JPEG) zur Verfügung stellen. Den Ausdruck mit den Unterschriften der Eltern, ein Foto und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original bringen Sie bitte in jedem Fall mit zum Anmelde-termin in der Schule.

Sowohl das Angebot des Tags der offenen Tür als auch des Anmeldegesprächs ist aus Gründen der Kontaktreduzierung auf eine erziehungsberechtigte Person beschränkt.

Das Anmeldeverfahren ist unabhängig von der tatsächlichen Aufnahme des Kindes. Über die Aufnahme des Kindes an der jeweiligen angemeldeten Schule entscheidet die Schulleiterin zu einem späteren Zeitpunkt.

Alter, Stichtag und Schulfähigkeit

(§35 SchulG) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres („schulpflichtige Kinder“).

Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden („Kann-Kind“), wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Eine Zurückstellung von „schulpflichtigen Kindern“ (Stichtag beachten) erfolgt nur im Ausnahmefall und auf Anraten des Gesundheitsamtes.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Einige Kinder benötigen sonderpädagogische Förderung. Informationen zum Antrag und Verfahren erhalten Sie auf Anfrage in den Grundschulen.

- Nächstgelegene Schule
- Geschwisterkinder

Die Telgter Grundschulen arbeiten konzeptionell sehr eng zusammen. Sie möchten ein inhaltlich so weit wie möglich vergleichbares Angebot machen. Somit werden Sie an den verschiedenen Schulen nur geringfügige Unterschiede finden, anders als an weiterführenden Schulen, die konzeptionelle Unterschiede anstreben.

Ein möglichst kurzer oder sinnvoller Schulweg (z. B. Busverbindung) ist das wichtigste Kriterium!

  • Nächstgelegene Schule
  • Geschwisterkinder
  • Ausgewogenes Geschlechterverhältnis
  • Ausgewogenes Verhältnis von Kindern unterschiedlicher Muttersprache

Alle Kriterien sind gleichwertig anzusehen.

Sollten an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als aufgenommen werden können, erhalten Sie durch die Schulleiterin eine Information, an welcher anderen Grundschule noch Aufnahmekapazitäten bestehen.

Bei einem Anmeldeüberhang entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit dem Schulträger über die Aufnahme in die jeweilige Grundschule.

Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz NRW schreibt den Kommunen ab dem Schuljahr 2014/15 vor, wie viele Eingangsklassen insgesamt in einer Kommune eingerichtet werden dürfen.

Voraussichtlich werden zum Schuljahr 2023/24 im Stadtgebiet Telgte 199 und in Westbevern 44 Schüler*innen eingeschult, so dass voraussichtlich im Stadtgebiet Telgte insgesamt 8 Eingangsklassen und in Westbevern 2 Eingangsklassen eingerichtet werden könnten.

Die Aufnahmebescheide dürfen nach Vorgabe des Schulamts des Kreises Warendorf nicht vor Ende März verschickt werden. Der genaue Termin wird den Schulen in jedem Jahr vom Schulamt des Kreises Warendorf mitgeteilt.

Es gibt unterschiedliche Verfahrensweisen an den Grundschulen, die Sie gerne telefonisch in den Grundschulen erfragen können. Allgemein gilt:

  • Austausch mit den Kindergärten nach Anmeldung
  • Aufgenommene Kinder werden im Frühjahr in die Schule eingeladen
  • Klassenzusammensetzung werden mit den Kitas rückgekoppelt
  • Austausch mit den Kitas nach der Einschulung im Herbst

Die Stadt Telgte ist bemüht, die Schulen gleichwertig auszustatten. Dies gilt sowohl für das Schulbudget, als auch für die räumliche Ausstattung und die Digitalisierung. Natürlich können Umbaumaßnahmen nicht überall zeitgleich umgesetzt werden.

Klassenzusammensetzung ist immer Aufgabe der Schulleitung.

Bei den Erwägungen der Schulleitung zur Klassenbildung spielen folgende Kriterien eine Rolle:

möglichst gleichmäßige Klassengrößen, gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen, Altersstruktur, Sprachkenntnisse und Entwicklungsstand, Inklusion und besondere Förderbedarfe, Zusammensetzung aus Gruppen verschiedener Kindergärten und zugezogenen Kindern

Bei der Anmeldung wird auch nach einem Wunsch des Kindes gefragt, der nach Möglichkeit und sofern dieser auf Gegenseitigkeit beruht, berücksichtigt wird. Ein Anspruch auf Wunscherfüllung besteht allerdings nicht.

Diese Frage kann oft erst recht spät beantwortet werden, da die Schulen erst kurz vor den Sommerferien – manchmal auch erst in den Sommerferien – den aktuellen Personalstand für das kommende Schuljahr vom Schulamt des Kreises Warendorf mitgeteilt bekommen. Sobald es möglich ist, legt die Schulleitung die jeweilige Klassenleitung fest.

Genaue Informationen dazu erhalten Sie auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung des neuen Schuljahres. Alle Grundschulen unterrichten nach dem gleichen Lehrplan des Landes NRW.

Lehrplannavigator – Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule

Das Fach Englisch wird ab der dritten Klasse zu unterrichtet.

Ja, z.B. bei

  • Wahl der Klassensprecher*innen
  • Treffen der Klassensprecher*innen zu verschiedensten Themen
  • Klassenrat

In NRW herrscht Lehrermangel an den Grundschulen. Das Angebot von Fördermaßnahmen richtet sich hauptsächlich nach der Personalausstattung der Schulen des jeweiligen Schuljahres.

Alle Telgter Grundschulen sind in der Lage von Präsenz- auf Distanzunterricht umzustellen. Es liegt ein einheitliches Konzept vor. Selbstverständlich gibt es auch individuelle Absprachen.

An allen Schulen in Telgte findet seit einiger Zeit ein Digitalisierungsprozess statt. Es gibt mobile Endgeräte, die auch für Schüler*innen, die nicht auf private mobile Endgeräte zugreifen können, im Distanzunterricht zur Verfügung gestellt werden könnten.

Alle vier Telgter Schulen sind Offene Ganztagsschulen, an denen es nach Anmeldung und Verfügbarkeit der Plätze eine Betreuung bis 16 Uhr gibt. Eine OGS-Betreuung ist aus schulrechtlichen Gründen ausschließlich durchgehend von Mo-Fr. möglich. Alternativ kann für die Erst- und Zweitklässler auch die Übermittagbetreuung bis zum Ende der 6. Stunde gebucht werden.

Angestrebt wird von allen Grundschulen, alle Kinder mit Betreuungsbedarf aufzunehmen. Die Bedingungen hierfür werden kontinuierlich ausgebaut.

Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf angefragt werden. Es müssen mindestens 8 Anmeldungen je Schule vorliegen.

Es besteht derzeit noch kein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot. Schüler*innen können aufgenommen werden, soweit freie Plätze vorhanden sind. Falls mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, werden folgende Aufnahmekriterien berücksichtigt:

  • Berufstätigkeit der Eltern
  • Berufstätigkeit oder Ausbildung eines alleinerziehenden Elternteils
  • Kinder deren Eltern z.B. an Berufsqualifizierungsmaßnahmen und/oder an Kursen zum Spracherwerb teilnehmen
  • Fehlende Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder durch die Eltern bei verschiedensten Bedarfen
  • Soziale Aspekte und besondere Härtefälle

Nicht aufgenommene Kinder werden auf eine Warteliste gesetzt.

Weiteres zum Verfahren teilt Ihnen die jeweilige OGS-Leitung mit. Die Kinder müssen bei Bedarf jedes Jahr neu angemeldet werden. Eine automatische Verlängerung des Betreuungsangebotes erfolgt nicht.

Ihr Kind / Ihre Kinder meldet/n sich bei den Betreuer*innen an. Die Kinder bekommen ein gemeinsames Mittagessen. Anschließend ist etwas Zeit zum Spielen, dann erfolgt die Förder- und Hausaufgabenbetreuung. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Hausaufgabenbetreuung handelt und nicht um Nachhilfe. Es besteht kein Anspruch auf Kontrolle und Vollständigkeit der Hausaufgaben. Danach ist Zeit zum Spielen – auch auf dem Schulhof.

Ab 15 Uhr besteht die Möglichkeit, die Kinder abzuholen.

Die Betreuung der Kinder findet in der Regel von Montag – Freitag bis 16 Uhr statt.

Die OGS´sen werden von verschiedenen Essenslieferanten versorgt.

Wie in der OGS.

Aufgrund der hohen Nachfrage und entsprechender Auslastung steht die ÜMI-Betreuung nur den Kindern der 1. und 2. Klassen zur Verfügung.

  • Bis Ende der 6. Stunde
  • Keine Hausaufgabenbetreuung
  • Kein Mittagessen
  • Freies Spiel und Angebote

Wenn Sie Ihr Kind für eine der beiden Betreuungsangebote anmelden möchten, erhalten Sie beim Anmeldetermin in der Schule separate Unterlagen mit dem Link sowie einem QR-Code zur Online-Anmeldung auf der Homepage der Stadt-Telgte.

Sollten Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, können Sie über die Schulen oder die Schulverwaltung das Formular auch in Papierform erhalten.

Hinweis zur Schülerbeförderung bzw. zur Erstattung der Fahrkosten: Diese können entsprechend der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) nur bis zur nächstgelegenen Schule erfolgen und auch nur dann, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung über 2 km beträgt. Gemäß § 7 der Schülerfahrtkostenverordnung ist der Schulweg der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Die nächstgelegene Schule ist gemäß § 9 (1) SchfkVO für Grundschulen diejenige Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Es gibt in Telgte 5 Schulbuslinien, die die Kinder zu den Schulstandorten befördern. (Die Don Bosco-Schule wird nicht mehr direkt angefahren, Haltestelle an der Alverskichener Str./ Beethovenstr.)

Die Buslinien fahren zur 1. Stunde zur Schule und nach der 4., 5. und 6. Stunde sowie nach OGS-Ende um 16 Uhr.

Für Schüler*innen aus Vadrup und den umliegenden Bauerschaften gibt es zur und von der St.-Christophorus-Schule eine Schulbusverbindung. Nach Unterrichtsschluss fährt ein Bus nach der 4., 5. und 6. Stunde und nach OGS-Ende nach 16 Uhr.

Für weitere Fragen zum Bustransfer steht Herr Junghans (Stadt Telgte, Tel: 02504/13-267) zur Verfügung.

Auf den Homepages der Telgter Grundschulen finden Sie weitere Informationen rund um die Schule und OGS. Gerne dürfen Sie sich bei Fragen telefonisch bei den Grundschulen und auch beim Schulträger melden!

Brüder-Grimm-Schule, Frau Senkbeil, Paul-Gerhardt-Weg 2, 48291 Telgte
Gemeinschaftsgrundschule
Tel.: 02504 / 77649
https://www.brueder-grimm-schule-telgte.de

Don Bosco-Schule, Frau Nolte, Beethovenstraße 6, 48291 Telgte
Gemeinschaftsgrundschule
Tel.: 02504 / 77140
https://www.dbs-telgte.de

Marienschule, Frau Ewers, Immenweg 10, 48291 Telgte
Gemeinschaftsgrundschule
Tel.: 02504 / 77351
https://www.marienschule-telgte.de

St.-Christophorus-Schule, Frau Neier, Engeldamm 6, 48291 Telgte
katholische Bekenntnisschule
Tel.: 02504 / 8728
https://www.grundschule-westbevern.de

Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, 48291 Telgte
Frau Heskamp, Tel: 02504 / 13-291,
Frau Recker, Tel: 02504 / 13-262